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Zur schweizerischen Wettbewerbspolitik: Schutz des Wettbewerbs oder der Wettbewerber?

Seit 1995 verfügt die Schweiz über ein modernes Kartellgesetz (KG). Es gibt der Wettbewerbskommission die Möglichkeit, gegen Beschränkungen des wirksamen Wettbewerbs vorzugehen. Als Mangel erwies sich indessen, dass Verstösse gegen dieses Gesetz erst im Wiederholungsfall sanktionierbar waren. Dieser Mangel wurde mit der Revision des KG im Jahr 2003 beseitigt. Gleichzeitig wurden aber Neuerungen eingeführt, die Spielräume für Fehlinterventionen eröffnen. Der 1995 eingeleitete Paradigmenwechsel – weg vom Schutz der Wettbewerber, hin zum Schutz des wirksamen Wettbewerbs – könnte dadurch wieder rückgängig gemacht werden. Diese Befürchtung wird durch das vorliegende «Discussion paper» von Avenir Suisse bestätigt.

Wettbewerb ist kein Selbstzweck. Doch Wettbewerb ist ein wirksames Mittel zum Zweck, der Steigerung der Wohlfahrt. Märkte funktionieren umso besser, je stärker der Wettbewerb spielt. Er zwingt Unternehmen dazu, ihre Produkte und Verfahren laufend zu verbessern. Sie haben aber auch immer wieder Anreize, sich diesem Effizienzzwang zu entziehen, beispielsweise über Abreden zwischen Konkurrenten. Der Schutz des Wettbewerbs ist deshalb eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe.

In aller Regel werden Wettbewerbsbeschränkungen nicht toleriert, die von privaten Unternehmen ausgehen. Dies ist zweifellos richtig so. Doch gilt es gerade hier, Augenmass zu bewahren. Denn die Effizienz der Märkte kann durch unsachgemässe staatliche Interventionen ebenso beeinträchtigt werden wie durch private Wettbewerbsbeschränkungen. Aus ökonomischer Sicht ist zentral, dass sich die Wettbewerbspolitik darauf beschränkt, den Wettbewerb als Institution zu schützen – und nicht einzelne Wettbewerber.

Das KG von 1995 war in dieser Hinsicht geeignet, schädliche Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen. Als Mangel stellte sich indessen die fehlende direkte Sanktionierbarkeit von Kartellsündern heraus. Dieser Mangel wurde durch die Revision des KG im Jahr 2003 behoben. Im Zuge der hitzig geführten Diskussion um die «Hochpreisinsel Schweiz» wurden aber gleichzeitig Neuerungen eingeführt, die erhebliches Potenzial für staatliche Fehlinterventionen bergen. Dazu zählen die geänderte Definition von Marktbeherrschung sowie eine strengere Behandlung von Vertikalabreden.

Das vorliegende «Discussion paper» will die möglichen Konsequenzen der 2003 erfolgten Revision des Kartellgesetzes aufzeigen und darüber eine Diskussion auslösen. Die ökonomische Beurteilung der gesetz¬lichen Grundlagen einerseits und ausgewählte Fallbeispiele andererseits zeigen, dass im Zuge der Revision von 2003 der Schutz von einzelnen Wettbewerbern verstärkt in den Vordergrund gerückt ist.

Mit Markus Saurer konnte Avenir Suisse einen ausgewiesenen Kenner der Materie als Autor gewinnen. Er ist selbständiger industrieökonomischer Berater. Von 1997 bis 2000 war er Vizedirektor im Sekretariat der Wettbewerbskommission und dort zuständig für den Dienst «Produktemärkte».

Das Diskussionspapier kann hier im pdf-Format heruntergeladen oder als Druckversion bei Avenir Suisse bezogen werden.

Weitere Auskünfte:
Alex Beck, 044 445 90 60; alex.beck@avenir-suisse.ch